Was ist der LAK?
LAK ist eine Abkürzung.
Die Abkürzung bedeutet:
Landes-Arbeitskreis für Arbeits-Schutz in Bremen.
Der LAK will, dass der Arbeits-Schutz in Bremen besser wird. Der LAK arbeitet für Bremen.
Was macht der LAK?
Der LAK macht Pläne.
Die Pläne sind für den Arbeits-Schutz in Bremen und umzu.
In den Plänen steht, wie man den Arbeits-Schutz besser machen kann.
Es gibt einen Plan für den Arbeits-Schutz in Deutschland.
Der Plan heißt: Gemeinsame Deutsche Arbeits-Schutz-Strategie.
Der LAK macht Werbung für den Arbeits-Schutz und gibt auch Infos über Arbeits-Schutz. Dann wissen alle Menschen was sie tun müssen, dass es bei der Arbeit keinen Unfall gibt.
Der LAK macht auch Veranstaltungen. Da lernen die Menschen, wie der Arbeits-Schutz sein muss.
Das Bundes-Land Niedersachsen hat auch einen LAK für Arbeits-Schutz.
Manchmal arbeitet der LAK Bremen zusammen mit dem LAK Niedersachsen.
Wer leitet den LAK?
Der LAK hat eine Leiterin.
Die Leiterin heißt: Frau Senatorin Claudia Bernhard.
Frau Senatorin Claudia Bernhardt hat eine Vertretung.
Die Vertretung heißt: Silke Stroth.
Vielleicht haben Sie Fragen über den LAK.
Dann können Sie Sabine Wrissenberg anrufen: 0421 361 67 67
Sie können Ihre Frage auch als eMail schreiben:
sabine.wrissenberg@gesundheit.bremen.de
Für den Arbeits-Schutz in Deutschland sorgen einige Gruppen von Menschen.
Eine dieser Gruppen heißt: Berufs-Genossenschaft.
Die Abkürzung ist: BG. Es gibt verschiedene BGs für verschiedene Berufe.
Zum Beispiel: Es gibt die BG Holz und Metall.
Die Abkürzung ist: BGHM.
Die BGHM kümmert sich um Menschen, die mit Holz und Metall arbeiten.
Wenn ein Mensch bei der Arbeit einen Unfall hat, dann bezahlt die BGHM den Arzt.
Die BGHM ist Chef von dem Landes-Arbeitskreis für Arbeits-Schutz.
Vielleicht haben Sie Fragen über die BGHM.
Dann können Sie Ingo Fischer anrufen: 0421 30 97 188 35
Sie können Ihre Frage auch als eMail schreiben: ingo.fischer@bghm.de
Wer macht beim LAK mit?
Beim LAK machen viele Menschen mit.
Die Menschen arbeiten alle für den Arbeits-Schutz.
Die Menschen kommen von:
• Gruppen
• Vereinen
• Firmen
• Ämtern
Wer hat diesen Text gemacht?
Die Senatorin für Finanzen von der Stadt Bremen
hat diesen Text geschrieben.
Das Büro für Leichte Sprache
hat den Text in Leichte Sprache übersetzt.
Copyright Lebenshilfe Bremen e.V.
Alle Rechte vorbehalten.
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
-Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
[FETT © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Die Internet-Seite ist von der Freien Hansestadt Bremen.
Hier finden Sie:
Die Ämter von Bremen haben viele verschiedene Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten sind alle gleich gestaltet.
Das heißt zum Beispiel:
So finden Sie sich auf allen Internet-Seiten
vom Bundesland Bremen gut zurecht.
Ganz oben ist ein weißer Bereich:
Dort sehen Sie:
Oben links sehen Sie immer das Logo
von der Freien Hansestadt Bremen.
Neben dem Logo steht ein Name.
Die Suche finden Sie ganz oben rechts.
Im Suchfeld steht: Suche starten.
Geben Sie dort ein Wort ein, das Sie suchen.
Klicken Sie dann auf die Lupe oder auf Enter.
Dann sehen Sie eine Liste mit Ergebnissen.
Die Ergebnissen sind von der Internet-Seite,
auf der Sie gerade sind.
Unter dem weißen Bereich oben finden Sie verschiedene Themen:
Sie können auf die Themen klicken.
Dann bekommen Sie mehr Infos zum Thema.
Oder Sie gehen mit dem Maus-Zeiger auf das Thema.
Dann können Sie Überschriften zu dem Thema lesen.
Sie können immer sehen, wo Sie gerade auf der Internet-Seite sind.
Das steht unter den Überschriften.
Es stehen dort die Überschriften von dem Bereich,
in dem Sie gerade sind.
Zum Beispiel:
Unten auf der Internet-Seite finden Sie diese Bereiche:
Startseite
Hier kommen Sie immer auf die erste Seite von der Internet-Seite.
Barrierefreiheit
Hier steht, wie barrierefrei die Internet-Seite ist.
Aktuelles
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Zum Beispiel:
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