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Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion?
Barrierefreiheit ist im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Gebäuden inzwischen fast Normalität – zum Glück. Doch in vielen Betrieben spielt Barrierefreiheit kaum eine Rolle, dabei ist sie auch im Arbeitsstättenrecht verankert: Wie vom Arbeitsschutzgesetz gefordert, muss der Arbeitgeber die besonderen Belange von behinderten Menschen hinsichtlich der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsstätten berücksichtigen. Denn Beschäftigte mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen wie alle Beschäftigten.
Das Thema "Barrierefreie Arbeitsstätten" spielt zugleich für den Baubereich und in der Arbeitsmarktpolitik eine Rolle. Denn oft sind es die baulichen Gegebenheiten, die es erschweren oder verhindern, dass Menschen mit Behinderungen in Arbeit bleiben können oder einen Arbeitsplatz finden.
In der Veranstaltung werden die Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung vorgestellt und die in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Inklusion kritisch beleuchtet: Welcher Gestaltungs- und Handlungsbedarf besteht im Land Bremen und für die verschiedenen Akteure?