Veranstaltung des Arbeitskreises Gesundheit
Mutterschutz ist eines der ältesten Themen im Arbeitsschutz. Er dient dazu, die Arbeitskraft und die Motivation der Schwangeren und der Beschäftigten zu erhalten und ist ein wichtiger Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die rechtliche Grundlage für diesen besonderen Schutz ist das Mutterschutzgesetz, das im letzten Jahr nach mehr als 65 Jahren in einer neuen Fassung in Kraft trat. Es gilt für alle (werdenden) Mütter in einem Arbeitsverhältnis.
Wie die Balance zwischen gesundheitlichen, juristischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten gehalten werden kann, soll in der Veranstaltung diskutiert und erörtert werden. Hierzu lädt der Arbeitskreis Gesundheit in die Handwerkskammer Bremen, Ansgaritorstraße 24 in 28195 Bremen am Mittwoch, dem 5. Juni 2019 von 14:00 bis 17:00 Uhr recht herzlich ein.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Arbeitnehmerkammer Bremen, der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen statt und ist kostenfrei.