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Ein freudiges Ereignis! - Wie geht es weiter am Arbeitsplatz?

Veranstaltung des Arbeitskreises Gesundheit

Mutterschutz ist eines der ältesten Themen im Arbeitsschutz. Er dient dazu, die Arbeitskraft und die Motivation der Schwangeren und der Beschäftigten zu erhalten und ist ein wichtiger Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die rechtliche Grundlage für diesen besonderen Schutz ist das Mutterschutzgesetz, das im letzten Jahr nach mehr als 65 Jahren in einer neuen Fassung in Kraft trat. Es gilt für alle (werdenden) Mütter in einem Arbeitsverhältnis.

Wie die Balance zwischen gesundheitlichen, juristischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten gehalten werden kann, soll in der Veranstaltung diskutiert und erörtert werden. Hierzu lädt der Arbeitskreis Gesundheit in die Handwerkskammer Bremen, Ansgaritorstraße 24 in 28195 Bremen am Mittwoch, dem 5. Juni 2019 von 14:00 bis 17:00 Uhr recht herzlich ein.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Arbeitnehmerkammer Bremen, der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen statt und ist kostenfrei.

Zielgruppe(n)
Aufsichtspersonen, Betriebsräte, Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamte, Mediziner, Betriebsleiter
Leitung
Referentin: Mareike Koch, Frauenärztin, Referentin: Barbara Reuhl, Arbeitnehmerkammer Bremen, Referentin: Britta Estorf, Gewerbeaufsicht Bremen
Veranstaltungsart
Informationsveranstaltung
Rubrik
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mutterschutz
Beginn
05.06.2019
Ende:
05.06.2019
Uhrzeit
14:00 - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Handwerkskammer Bremen, Ansgaritorstr. 24, 28195 Bremen
Kontakt/Anmeldung
Frau Tuku Roy-Niemeier
Handwerkskammer Bremen
Ansgaritorstr. 24
28195 Bremen
Fax: +49 421 30500 319