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LAK Frühjahrsveranstaltung 2016

Die Veranstaltung ist ausgebucht

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) versus Eignungsuntersuchungen

Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen und damit der Verhütung von Berufskrankheiten. Seit 2008 sind die dazu erforderlichen Regelungen in der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)" festgeschrieben und zuletzt am 23. Oktober 2013 novelliert worden. Die Novelle beschreibt ausschließlich, wie eine arbeitsmedizinische Vorsorge geregelt ist. Eignungsuntersuchungen werden nicht beschrieben.

Im Zuge dieser Veranstaltung soll die Abgrenzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu Eignungsuntersuchungen erfolgen und das praktische Vorgehen anhand von Beispielen erläutert werden.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen werden bis zum 15. April 2016 per Fax (0421/3637-239) oder per E-Mail (Kaufmann@handelskammer-bremen.de)erbeten.

Zielgruppe(n)
Betriebsräte, Mediziner, Aufsichtspersonen
Leitung
Dr. Bettina Stein, Verband der Betriebs- und Werksärzte e.V., Knut Jungfer, Fachdienste für Arbeitsschutz Bremen
Veranstaltungsart
Informationsveranstaltung
Rubrik
Arbeitsschutz
Beginn
27.04.2016
Ende:
27.04.2016
Uhrzeit
14:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss
15.04.2016
Bemerkungen
Die Veranstaltung ist als berufliche Fortbildung im Sinne von § 2 Absatz 3 und § 5 Absatz 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie für Betriebsräte nach § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz anerkannt. Die Ärztekammer Bremen erkennt die Veranstaltung mit 3 Fortbildungspunkten an.