Die Veranstaltung ist ausgebucht
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) versus Eignungsuntersuchungen
Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen und damit der Verhütung von Berufskrankheiten. Seit 2008 sind die dazu erforderlichen Regelungen in der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)" festgeschrieben und zuletzt am 23. Oktober 2013 novelliert worden. Die Novelle beschreibt ausschließlich, wie eine arbeitsmedizinische Vorsorge geregelt ist. Eignungsuntersuchungen werden nicht beschrieben.
Im Zuge dieser Veranstaltung soll die Abgrenzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu Eignungsuntersuchungen erfolgen und das praktische Vorgehen anhand von Beispielen erläutert werden.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen werden bis zum 15. April 2016 per Fax (0421/3637-239) oder per E-Mail (Kaufmann@handelskammer-bremen.de)erbeten.