Die Veranstaltung ist ausgebucht
Barrierefreiheit im Betrieb - Anforderungen und Gute Praxis
Beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten muss der Arbeitgeber die besonderen Belange von behinderten Menschen hinsichtlich der "behindertengerechten Gestaltung" von Arbeitsstätten berücksichtigen. Barrierefreiheit ist gegeben, wenn "bauliche und sonstige Anlagen, Transport- und Arbeitsmittel, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen für Beschäftigite mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind".
Mit der Veranstaltung informfiert der LAK Bremen über rechtliche Vorgaben für Barrierefreiheit im Betrieb. Ferner werden Praxishilfen und Beispiele für die betriebliche Umsetzung vorgestellt.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Eine Anerkennung der Veranstaltung als Fortbildung nach BetrVG sowie bei der Ärztekammer Bremen ist beantragt.